Tätigkeitskonzept

Programme, Projekte, fortlaufende Aufgaben

In diesem Tätigkeitskonzept werden geplante, laufende und abgeschlossene Aktivitäten von WIMA beschrieben. Wir haben fünf thematisch breite Programme definiert, in denen Projekte und fortlaufende Aufgaben durchgeführt werden. Projekte sind klar definiert mit Ziel, Ressourcen und Zeitplan, während fortlaufende Aufgaben langfristig angelegt sind.

Wir werden in nächster Zeit nicht alle unten aufgeführten Projekte und fortlaufenden Aufgaben mit dem notwendigen Einsatz bearbeiten können. Was unterstützen wir und was wird priorisiert? Wir beachten folgende Kriterien, um etwas zu starten:

  1. Personelle Ressourcen: Es gibt engagierte Personen, die Zeit und Lust haben, das Projekt bzw. die fortlaufenden Aufgaben zu starten und aktiv daran zu arbeiten.
  2. Bedarfsabklärung & Stakeholder Analyse: Die Abklärungen bei Stakeholdern im ähnlichen Themenbereich ergeben einen Bedarf für unsere Arbeit, die auch in Zusammenarbeit mit solchen Stakeholdern stattfinden kann. Zu Beginn also immer eine Stakeholder Analyse (ein Grundprinzip des Projekt-Managements).
  3. Erfolgschancen: die Chance, dass das Projekt bzw. die fortlaufende Aufgabe zum Fliegen kommt und seine Ziele erreicht. Das können wir aber meist nur dann beurteilen, wenn wir es versuchen – probieren geht übers Studieren. 

Übersicht über Programme, Projekte und fortlaufende Aufgaben

  1. Altersmedizin
    1.1.    Adäquate Medikation in Pflegeheimen
  2. Internationales
    2.1.    Information und Kooperation auf internationaler Ebene
    2.2.    Behindertenrechtskonvention
    2.3.    Assistenzbeiträge für 65+
    2.4.    Projekt UN-Altenrechtskonvention 
  3. Soziokulturelle Teilhabe und Inklusion
    3.1.    Aktivierung von alten, fragilen Menschen 
    3.2.    Aktionsforschung Ergotherapie
  4. Qualität der Versorgung
    4.1.    Pflegeheimplanung Kt. Zürich
    4.2.    Gute und schlechte Praxis
    4.3.    Preis für Best Practice bei der Förderung von würdevollem Leben 
    4.4.    Präventive Information und Beratung
    4.5.    Handlungsfelder und Kooperation mit Organisationen
  5. Raumgestaltung und Umgebung
    5.1.    Architektonische Voraussetzungen für Würde im Pflegeheim


1. Programm Altersmedizin

1.1 Projekt Adäquate Medikation in Alters- und Pflegeheimen (APH)

Eine Untersuchung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in über 1300 Alters- und Pflegeheimen in der Schweiz ergab, dass im Jahr 2022 im Durchschnitt 43% aller Bewohner:innen neun oder mehr verschiedene Medikamente erhielten. Diese Polymedikation ist höchst problematisch, da die Wirkung der Interaktionen so vieler gleichzeitig eingenommener Medikamente unbekannt ist.

Ein weiteres erhebliches Problem besteht darin, dass 37% aller Heimbewohner:innen Neuroleptika (Medikamenten, zugelassen gegen psychotische Störungen) erhielten, obwohl sie nicht psychotisch waren. Eine Untersuchung des Geriaters Max Giger in 619 Pflegeheimen ergab, dass 37% der Bewohner:innen Neuroleptika erhielten, davon 30% mit unklarer Indikation. Dieser Off-Label-Use von Psychopharmaka stumpft die älteren Menschen ab, sie werden emotionslos, freudlos, brav und unauffällig.

Die beschriebene problematische Medikation reduziert die Lebensqualität, führt zu häufigeren Stürzen, Spitaleinweisungen und erhöht die Mortalität der Bewohner:innen.

Gegen Polymedikation und nicht indizierte Abgabe von Neuroleptika in Alters- und Pflegeheimen müssen Massnahmen ergriffen werden, um die Lebensqualität und Gesundheit der Bewohner:innen nicht zu gefährden. Die Medikation muss beim Eintritt in die Institution und anschliessend periodisch überprüft und angepasst werden.

Der Kanton Waadt ergreift entsprechende Massnahmen, die als kantonale «Best Practice» gelten können: Der Kanton fördert interprofessionelle Qualitätszirkel in allen Heimen und zahlt dafür 1.6 Mio CHF. Die dadurch reduzierten Kosten für unnötige und schädliche Medikamente betragen mehr als 1.6 Mio.

Mögliches Vorgehen in unserem Projekt:

  • Information über den aktuellen Stand, unter anderem durch Kontakt mit dem Geriater Max Giger, der sich mit Neuroleptika in Alters- und Pflegeheimen befasst hat.
  • Abklärung, wie die Regelung im Kanton Waadt und anderen Kantonen mit guter Regelung funktioniert und wie sie sich bewährt hat.
  • Konzept, wie eine ähnliche Regelung in anderen Kantonen möglich wäre.
  • In Zusammenarbeit mit einem professionellen Politbüro analysieren wir das mögliche politisches Vorgehen in Kantonen ohne Regelung (bei Behörden, Regierung, Parlament) sowie auf Bundesebene, um eine adäquate Medikation in Heimen zu erreichen; womöglich in Zusammenarbeit mit kantonalen Verbänden und Parteien.
  • Interventionen auf kantonaler und auf Bundesebene (Behörden, Regierung, Parlament, …) in Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Organisationen und erfahrenen Lobby-Personen und -Institutionen.

2. Programm Internationales

Internationale Zusammenarbeit und internationale Regelungen sind für WIMA in zweierlei Hinsicht fruchtbar: Zum einen dadurch, dass wir Anregungen für unsere Tätigkeiten erhalten; zum andern dadurch, dass wir auch bei hochaltrigen Menschen die konsequente Umsetzung fordern von internationalen Konventionen, die die Schweiz ratifiziert hat.

2.1. Fortlaufende Aufgabe Information und Kooperation auf internationaler Ebene

2.2 Fortlaufende Aufgabe Behindertenrechtskonvention 

Die Schweiz hat die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Jahr 2014 ratifiziert. Seitdem ist sie völkerrechtlich verpflichtet, die in der Konvention enthaltenen Rechte von Menschen mit Behinderungen zu sichern. In den letzten Jahren wurden die Bestimmungen der BRK in mehreren Gesetzen und Verordnungen umgesetzt. Aber Menschen mit Behinderungen im Alter 65+ werden in der Schweiz rechtlich und praktisch oft schlechter behandelt als Menschen unter 65. Vor dem 65. Lebensjahr erhalten Menschen mit Behinderungen Leistungen über die Invalidenversicherung (IV). Dazu gehören z. B. Hilflosenentschädigung, Assistenzbeiträge und Beiträge zur beruflichen Integration. Ab 65 ist primär die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) zuständig. Die Leistungen der AHV sind jedoch bei Behinderung geringer als die Leistungen der IV.

Die Schweiz braucht eine sozialpolitische Reform, die Menschen mit Behinderungen unabhängig vom Alter gleichbehandelt und echte Wahlfreiheit ermöglicht. Länder wie Schweden und Norwegen zeigen, dass dies möglich ist. Die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) kennt keine Altersgrenzen.

2.3 Projektidee Assistenzbeiträge für 65+

Mit einem Assistenzbudget der IV werden Beiträge bezahlt, mit denen Menschen mit Behinderungen selber Assistenzpersonen anstellen können. Dies kann aber nur vor dem 65. Geburtstag beantragt werden. Nach Erreichen des Rentenalters übernimmt die AHV einen bestehenden Assistenzbeitrag gemäss der Zielsetzung der IV und richtet ihn «nur für behinderungsbedingte, nicht aber für altersbedingte Hilfeleistungen» aus. 
Ab 65 kann kein neuer Antrag für einen Assistenzbeitrag mehr gestellt werden. Ältere Menschen mit Behinderungen müssen dann unter Umständen in ein Alters- oder Pflegeheim eintreten, obwohl sie mit Assistenz selbständig wohnen könnten.

In diesem Projekt wollen wir in Zusammenarbeit mit Behinderten- und mit Altersorganisationen erreichen, dass das Assistenzmodell auch für Menschen 65+ eingeführt wird.

2.4 Fortlaufende Aufgabe UN-Altenrechtskonvention

Am 3. April 2025 verabschiedeten die UN-Mitgliedstaaten im Menschenrechtsrat in Genf eine Resolution zur Einrichtung einer neuen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe, die eine internationale rechtsverbindliche UN-Konvention zu den Menschenrechten älterer Menschen (UN-Altenrechtskonvention) ausarbeiten soll.
Wir haben im Sinn, über eine Mitgliedschaft in der Global Alliance for the Rights of Older People die Bemühungen der UNO für eine Altenrechtskonvention zu unterstützen. 

3. Programm soziokulturelle Teilhabe und Inklusion

3.1 Aktivierung von alten, fragilen Menschen:

Alte, fragile Menschen werden schon heute zur Verbesserung ihrer Lebensqualität von zahlreichen Institutionen aktiviert. in Zusammenarbeit mit bestehenden Institutionen (lokale Nachbarschaftshilfe-Organisationen, kommunale Seniorenorganisationen, Hochschulen etc.) entwickeln wir Konzepte, unterstützen die lokale Umsetzung als Modellprojekte und kommunizieren gute Praxis.

Zum Beispiel:

  • Aktionsforschungsprojekt Ergotherapie (Projekt, s. unten)
  • Lese-, Erzähl-, oder Schreib-Café (aufbauend auf bestehende Konzepte und Erfahrungen)
  • Tanzen, Improvisationstheater und ähnliches. Kommunikation über bestehende Angebote, z.B. https://www.senioren-improtheater.ch/ Klären, ob und wie solche Angebote auch für fragile alte Menschen zugänglich gemacht werden können.
  • Alltagsgestaltung in Heimen: Aktivierung, kulturelle Veranstaltungen, z.B. mit Pflanzen, Bewegung, etc. (aufbauend auf bestehende Konzepte und Erfahrungen).

3.2 Projekt Aktionsforschung Ergotherapie

Evaluation einer interprofessionellen Intervention zur Förderung des autonomen Alterns 
Dieses Projekt steht im Rahmen der Zusammenarbeit mit der ZHAW-Gesundheit und hat bereits begonnen. 
Die Mehrheit alter Menschen wollen soweit möglich selbständig zuhause bleiben, auch wenn sie zur Bewältigung ihres Alltags auf Hilfe angewiesen sind. Die professionelle Spitex behandelt primär Krankheiten und kann die psychosoziale Betreuung nicht übernehmen. Betreuung wird häufig von Angehörigen geleistet, aber eine wachsende Zahl an hochaltrigen Menschen hat keine Angehörigen (mehr), oder sie können keine Unterstützung leisten.

Wir wollen in unserem Projekt nicht nur die Einsamkeit alter Menschen angehen, sondern auch das Problem, sich unnütz und überflüssig zu finden. Eine Lösungsmöglichkeit dieses Problems besteht in der Förderung sinnstiftender Tätigkeit. Die Ergotherapie verfügt über Theorien und Konzepte und über die praktischen Kompetenzen, auch bei Menschen mit sehr grossen körperlichen, psychischen oder kognitiven Einschränkungen die Fähigkeit zu einer sinnvollen Tätigkeit zu entwickeln oder wiederherzustellen.

Fragestellung:

Wie kann sinnstiftende Betätigung von zuhause alleinlebenden, fragilen, von Hilfe im Alltag abhängigen Menschen nachhaltig verbessert und damit das Gefühl der Nutzlosigkeit bekämpft und das Selbstwertgefühl verbessert werden? Können damit auch soziale Unterstützung und Vernetzung und soziale Teilhabe verbessert werden? Was sind die Kosten und Nutzer einer solchen Intervention auf betriebs- und volkswirtschaftlicher Ebene?

Die Details des Projektes, insbesondere die Methodik und die Auswertungsstrategie, werden von einem Projektteam des Instituts für Ergotherapie entwickelt.

Die Forschungsstelle der ZHAW-Ergotherapie verfasst eine Projektbeschreibung mit Kostenschätzung. Der Verein Würde im Alter unterstützt die Finanzierung.

Die Resultate werden in verschiedenen Kanälen publiziert. Neben Fachzeitschriften auch in Publikationsorganen, die Betroffene, ihre Angehörigen und ihre Unterstützungspersonen erreichen können. Das Forschungsteam publiziert auch eine Broschüre, die konkrete Anleitungen für verschiedene Förderungsmöglichkeiten der Betätigung erhält. Das Forschungsteam wird bei der Publikation und Anwendung der Ergebnisse vom Verein Würde im Alter unterstützt.

4. Programm Qualität der Versorgung

4.1 Projekt Pflegeheimplanung Kanton Zürich

Die in einer neuen Verordnung geregelte Pflegeheimplanung ist ein grosser Fortschritt und könnte auch für andere Kantone eine Orientierungshilfe bieten.

Bei diesem Projekt wurde ein erster Schritt bereits ausgeführt: die WIMA-Taskforce hat noch vor der Vereinsgründung am 23.2.2025 im Rahmen der offiziellen Vernehmlassung eine Stellungnahme zur Verordnung «Pflegeheimbettenplanung 2027: Provisorischer Versorgungsbericht & Entwurf der Verordnung über die Planung der stationären Pflegeversorgung» eingereicht. Darin steht u.a.: «die Zweckbestimmung ist wie folgt zu ergänzen: Diese Verordnung bezweckt die Sicherstellung einer ausreichenden, qualitativ hochstehenden und langfristig finanzierbaren Gesundheitsversorgung in Pflegeheimen.» Von uns neu eingefügt: «qualitativ hochstehenden». Wir verlangen einige konkrete Massnahmen, mit denen die Qualität der Pflegeheime gefördert wird.

Der Regierungsrat hat am 5.11.2025 beschlossen, die Grundlagen der Pflegeheimplanung auf Gesetzes- statt Verordnungsstufe zu verankern. Das teilrevidierte Pflegegesetz wird zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Nach der Beratung des Geschäfts durch den Kantonsrat im Jahr 2026 und nach Inkrafttreten des Gesetzes wird das Antragsverfahren für Pflegeheime voraussichtlich Anfang 2027 starten. Mit dem Gesetzgebungsprozesses tritt die neue Pflegeheimliste ein Jahr später, voraussichtlich im Frühjahr 2028, in Kraft.

Wir werden verfolgen, wie die definitive Verordnung bzw. das revidierte Pflegegesetz aussieht, was vorbildlich, was akzeptabel und was mangelhaft ist und wie die Umsetzung läuft. Wir werden auch in Zukunft Stellung nehmen. Die neue Pflegeheimliste wird voraussichtlich erst 2028 in Kraft treten.

4.2 Fortlaufende Aufgabe gute und schlechte Praxis

Wir sammeln Beispiele und Geschichten über gute und schlechte Praxis. Dies dient vor allem der Kommunikation und Aufklärung, kann aber auch zu konkreten Aktionen führen.

Was Würde bedeutet, erkennen wir am klarsten, wenn sie verletzt wird. PCM hat von seinen Bekannten schon erschreckend viele Geschichten gehört über die Verletzung von Würde.

Z.B. von SK: ihre Mutter wurde im Pflegeheim über die Nacht aufs WC gefesselt. Von RP: im Zimmer ihres dementen Mannes wurde das WC verschlossen, sodass er im Gang das Gemeinschaft-WC aufsuchen musste, was ihm meistens nicht gelang. Von Daniela Kuhn, veröffentlich in der NZZ am Sonntag online am 21.5.25 und im Buch «Ausgesperrt und eingeschlossen».

Wir suchen das Gute: Was ist gut, was ist vorbildlich? Wie und wo werden Würde und Selbstbestimmung alter fragiler Menschen eingehalten und gefördert? Wie und wo leben sie gerne, gut und fröhlich? Wie können wir gute Praxis unterstützen?

Solche Institutionen, Strukturen, Regelungen oder Prozess nennen wir gute Praxis oder «Best Practice». Wir wollen sie definieren, beschreiben, bewerben und darüber Geschichten schreiben bzw. sammeln.

Wir können in dieser fortlaufenden Aufgabe aber auch locker und unstrukturiert Material sammeln, Interviews führen, Institutionen besuchen etc. Wir sammeln dabei Eindrücke, Ideen, Erfahrungen.

Umsetzungen sind vielfältig: Berichte, Artikel, Kommunikation auf Medienkanälen, Veranstaltungen, geführte Besuche, Studienreisen ins Ausland etc.

Zweck der Analyse sind immer auch Überlegungen und Aktivitäten zur Verbesserung der Verhältnisse. Wie können wir gute Praxis unterstützen?

Konkrete Idee zur Kommunikation guter Praxis: Fotobuch, damit verbunden eine (Wander-) Ausstellung. Ziel ist, das (gute) Leben fragiler alter Menschen sichtbar zu machen, bekannt zu machen.
Vorbild: «Spuren der Flucht», Fotobuch von Klaus Peters, Wanderausstellung dazu, die zB im März 2025 in Köniz bei Bern gezeigt wurde. (Infoquelle: Medienberichte und Internet)

4.3 Projektidee: Preis für Best Practice bei der Förderung von würdevollem Leben

Wir richten einen jährlich ausgerichteten Preis aus für eine hervorragende Best Practice. Dazu Zusammenarbeit mit einer Stiftung, die zahlt und sich profilieren kann.

Vorgehen: wir sammeln Kriterien von Best Practice zusammen mit Expert:innen und stellen dann eine relevante Liste solcher Kriterien zusammen. Wir suchen dabei die Zusammenarbeit mit einer dazu geeigneten Fachstelle, z.B. dem Institut für Pflege der Berner Fachhochschule.

Mögliche Kriterien für Best Practice sind Aktivierung der alten Menschen, Innovation (innovative würdevolle Anwendung von neuen Erkenntnissen und Methoden) Respekt von Wünschen und Selbstbestimmung, gutes Personal (Anzahl, Qualifikation, Zufriedenheit, Stabilität etc.), adäquate Behandlung, keine Zwangsmassnahmen. 
Institutionen werden eingeladen, sich zu bewerben. Die Bewertung erfolgt durch Expert:innen. Die Preisverleihung ist ein Event, mit dem Best Practice sowie allgemein die WIMA-Ziele bekannt und beworben werden.

4.4 Vorprojekt Präventive Information und Beratung

Präventive Information und Beratung von älter werdenden bis fragilen Menschen im Umgang mit neuen Lebenssituationen (Krankheit, Wohnen, Einsamkeit, Armut).
Grundsätzlich gibt es unzählige Dienstleistungen und Angebote für ältere Menschen zu Hause oder in Institutionen. Der Kanton Zürich deckt das Angebot mit der Pro Senectute ab. Aus unseren Erfahrungen müsste dieses Angebot noch umfassender sein. Da hier die Weichen gestellt werden können für ein gutes, selbstbestimmtes Altern.

4.5 Projektidee Handlungsfelder und Kooperation mit Organisationen

Wir haben im Gesundheits- und Altersbereich eine immense Anzahl an Organisationen, Vereinen und Stiftungen, die wichtige und zweckmässige Dienstleistungen für ältere Menschen anbieten. Sehr viele wichtige Themen sind abgedeckt.

Bei für uns relevanten Organisationen wäre es interessant, anhand von qualitativen Gesprächen/Interviews mit Vertreter:innen dieser Organisation Handlungsfelder und Kooperationsmöglichkeiten abzuklären.

5. Programm Raumgestaltung und Umgebung

Dieses Programm befasst sich mit der Gestaltung von Räumen, Gebäuden, Verkehrsflächen, Freiflächen und des öffentlichen Raums mit dem Ziel:
- die Sicherheit, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung älterer Menschen zu optimieren
- die Teilhabe am Sozialleben und in der Gemeinschaft zu ermöglichen
- die Intimsphäre zu schützen
- die räumliche Orientierung zu unterstützen

5.1. Projektidee Architektonische Voraussetzungen für Würde im Pflegeheim

Das Projekt befasst sich in einem ersten Schritt mit dem Pflegezimmer. 
Das Pflegezimmer ist der letzte – wenigstens halbprivate – Raum älterer, pflegebedürftiger Menschen. Es muss auf kleinstem Raum viele Funktionen erfüllen, ist Schlafzimmer, Wohnzimmer und Badezimmer der Bewohnenden und Arbeitsplatz der Mitarbeitenden. Die meisten Kantone stellen nur minimale Anforderungen an die Bewohnerzimmer, die dieser anspruchsvollen Planungsaufgabe nicht immer gerecht werden. Dies kann bedeutende Auswirkungen auf das Wohlbefinden, die Selbstbestimmtheit, den Schutz der Intimsphäre und Würde der älteren Menschen haben.

Es ist unklar, worauf die Kantone ihre Vorgaben für die Planung basieren. Erklärungen für Minimalmasse – welche von den zuständigen Behörden und den Planenden zudem meist als Zielwerte interpretiert werden – sind in der Regel nirgends zu finden.

In einer ersten Phase sollen deshalb alle zuständigen kantonalen Stellen in geeigneter Form angefragt werden, welche Vorgaben sie zum Thema Bewohnerzimmer haben und worauf diese Angaben basieren. 
In einer zweiten Phase solle eine Empfehlung für einen Planungsstandard ausgearbeitet werden.