Die Statuten von WIMA umfassen fünf Seiten. Der grösste Teil der fünfseitigen Statuten von WIMA entspricht den geläufigen Vereinsstatuten der Schweiz und legt Strukturen, Entscheidungsprozesse etc. fest. Wirklich interessant ist die Bestimmung von Ziel und Zweck von WIMA im Paragraph 2), der hier wiedergegeben ist:
Ziel und Zweck
- Der Verein bezweckt die Verbesserung der Situation fragiler alter Menschen. Gemeint sind damit alte Menschen, die in ihrem Alltag auf die Unterstützung von anderen Menschen angewiesen sind.
Ziel ist eine Veränderung auf Systemebene, das heisst eine Beeinflussung von Normen, Werten, Strukturen, Politik und Prozessen der Gesellschaft und in Institutionen. Eine Unterstützung einzelner Menschen ist nicht vorgesehen.
Der Verein bezweckt insbesondere:
- das Recht auf ein humanes und würdevolles Leben fragiler alter Menschen zu sichern.
- die biopsychosoziale Gesundheit und das Wohlbefinden fragiler alter Menschen zu erhalten und zu stärken.
- fragilen alten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
- eine geeignete Betreuung, Pflege und Behandlung fragiler alter Menschen auch bei finanziellen und personellen Engpässen sicherzustellen.
- Der Verein orientiert sich am «Schweizer Manifest der Rechte fragiler alter Menschen», das diesen Statuten angehängt ist. Er hält das Copyright dieses Manifests und ist für seine Weiterentwicklung zuständig.
- Der Verein ist ausschliesslich gemeinnützig tätig und verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.